Zusammenarbeit mit dem Hort

Zusammenarbeit mit dem Hort

Aufgabe des Hortes ist die pädagogische Gestaltung der Freizeit.


Grundschule und Hort sind zwei eigenständige Einrichtungen, welche gemeinsam einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung unserer Kinder leisten. 


Sie übernehmen partnerschaftlich die Verantwortung für die Bildung, Förderung und Betreuung der Schüler.


Ziel der Kooperationsvereinbarung zwischen Grundschule und Hort ist die Vertiefung der Zusammenarbeit beider Einrichtungen, bei der das Kind unter Berücksichtigung altersspezifischer, grundlegender Lebensbedürfnisse, alterstypischer Verhaltensweisen sowie einer bedürfnisgerechten und gesunden Entwicklung im Mittelpunkt steht.


Grundlegendes zur Gestaltung und Entwicklung von Bildungs- und Erziehungsprozessen wird miteinander besprochen und aufeinander abgestimmt.


Da sich beide Einrichtungen auf einem Grundstück befinden, bestehen optimale Voraussetzungen für die Zusammenarbeit. Lehrkräfte und Erzieher bzw. Erzieherinnen stehen in engem Kontakt und tauschen regelmäßig Informationen aus.


Kooperationsvereinbarung wird jährlich angepasst und ergänzt.


Hortleiterin: Frau Horn

Horterzieher: Frau Schneider, Herr Wolf, Frau Hartwig


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