Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2026/2027
Mit Beginn des Schuljahres 2026/27 werden alle Kinder, die bis zum 30.Juni 2026 das sechste Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig. Laut §27 Abs. 1 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen gelten auch die Kinder als schulpflichtig, die bis zum 30.09. des laufenden Kalenderjahres das sechste Schuljahr vollenden und von den Eltern angemeldet werden. Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können nach §27 Abs. 2 auf Antrag der Eltern zum Anfang des Schuljahres in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand besitzen.
In der Stadt Auerbach gibt es 3 staatliche Grundschulen in einem gemeinsamen Schulbezirk. Die Eltern haben die Möglichkeit, sich in einer der drei Schulen in Auerbach anzumelden. Sie können in den Anmeldeunterlagen eine Wunschreihenfolge der drei Grundschulen vergeben. Es besteht allerdings kein verbindlicher Anspruch auf Ihren Erstwunsch. Wir können nur so viele Kinder aufnehmen, wie es die Kapazitäten in der jeweiligen Schule zulassen. Sie werden bei der Schulanmeldung über die Auswahlkriterien informiert.
Es ist vorgesehen, die Anmeldeformulare für die Schulanmeldung sowie die Voranmeldung für einen gegebenenfalls auch benötigten Hortplatz und dazugehörige Datenschutzerklärung ab August 2025 auf der Webseite der Stadt Auerbach unter www.stadt-auerbach.de zur Verfügung zu stellen, damit diese von den Eltern bereits ausgefüllt zur Anmeldung mitgebracht werden können.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Unterlagen direkt vor Ort in der Schule auszufüllen.
Bei der Anmeldung in der Schule ist zu beachten:
- beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde des Kindes bzw. das Original zum Kopieren mitbringen!
- Nachweis der zwei Masernimpfungen vorzeigen (Impfausweis mitbringen)
- Beachten Sie, dass die Schulanmeldung von beiden Sorgeberechtigen unterschrieben werden muss. Ist ein Sorgeberechtigter für die Unterschrift verhindert, bringen Sie bitte eine entsprechende Vollmacht mit.
- Ist nur ein Elternteil allein sorgeberechtigt, ist ein diesbezüglicher Nachweis mitzubringen.
- Wir weisen auch darauf hin, dass die Kinder, welche um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt worden sind, noch einmal angemeldet werden müssen.
- Bitte füllen Sie auch folgendes Dokument aus und bringen es mit: Schweigepflichtsentbindung Kiga
- Für den Besuch einer genehmigten Schule in freier Trägerschaft melden die Eltern das Kind dort an und teilen einer der drei Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Auerbach/Vogtl. diese Anmeldung zur Kenntnis bis zum 15.09. 2025 schriftlich mit (z.B. per E-Mail, Muster-Formular). In diesem Fall muss kein Termin zur Schulanmeldung vereinbart und auch die Online-Anmeldung nicht durchgeführt werden.
Das sind die Anmeldetermine in der Grundschule "Gebrüder Grimm"
Telefonische Terminvergabe nötig - 03744 212681
Am Montag, den 02.06.2025 um 18:00 Uhr ist ein zentraler Informationselternabend zum Verfahren der Schulanmeldung sowie zum Ablauf und der Planung der Einschulungszuordnung für alle interessierten Eltern in der Aula des Goethe-Gymnasiums vorgesehen.
Für diesen Elternabend erhalten alle Elternhäuser noch eine gesonderte Einladung. In dieser Einladung bzw. zum Elternabend werden den Eltern noch weitere Informationen zur Terminvergabe für die Anmeldung, zu den Anmeldeformularen sowie zum Ablauf der Anmeldung und der Planung der Einschulungszuordnung mitgeteilt.
Alle drei Grundschulen bieten zusätzlich für alle Familien, die 2026 ein Schulanfängerkind haben, am
Mittwoch, den 18.06.2025 die Möglichkeit an, sich Teile der Schule anzusehen und Fragen vor Ort zu stellen.